Grundsätze der kirchlichen Disziplinarordnung

E869763

Die „Grundsätze der kirchlichen Disziplinarordnung“ sind ein kirchenrechtliches Regelwerk der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, das die rechtlichen Maßstäbe und Verfahren für disziplinarische Maßnahmen gegenüber kirchlichen Amtsträgern festlegt.

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Grundsätze der kirchlichen Disziplinarordnung canonical 1

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Predicate Object
instanceOf Rechtsnorm ⓘ
innerkirchliche Disziplinarordnung ⓘ
kirchenrechtliches Regelwerk ⓘ
adressiert Verstöße gegen Amtspflichten ⓘ
pflichtwidriges Verhalten kirchlicher Amtsträger ⓘ
basiertAuf evangelischem Kirchenverständnis ⓘ
kirchlicher Selbstverwaltungsautonomie ⓘ
enthält formelle Verfahrensvorschriften ⓘ
materielle Disziplinarvorschriften ⓘ
gehörtZu Evangelische Landeskirche in Württemberg ⓘ
giltFür Pfarrerinnen und Pfarrer der Evangelischen Landeskirche in Württemberg ⓘ
kirchliche Amtsträger ⓘ
kirchliche Beamte ⓘ
giltIn Baden-Württemberg ⓘ
giltInnerhalb Gebiet der Evangelischen Landeskirche in Württemberg ⓘ
hatRechtscharakter innerkirchliche Satzung ⓘ
hatRechtsgebiet Kirchenrecht ⓘ
istAbzugrenzenVon staatlichem Arbeitsrecht ⓘ
staatlichem Strafrecht ⓘ
istSprachlich deutsch ⓘ
istTeilVon Rechtsordnung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg ⓘ
kannGeändertWerdenDurch Synode der Evangelischen Landeskirche in Württemberg ⓘ
legtFest Formen disziplinarischer Sanktionen ⓘ
Pflichten der kirchlichen Amtsträger im Disziplinarverfahren ⓘ
Rechte der beschuldigten Amtsträger ⓘ
Zuständigkeiten in Disziplinarverfahren ⓘ
rechtliche Maßstäbe für disziplinarische Maßnahmen ⓘ
regelt Disziplinarverfahren ⓘ
Verfahrensgrundsätze im Disziplinarrecht ⓘ
disziplinarische Maßnahmen ⓘ
setztVoraus Mitgliedschaft im kirchlichen Dienstverhältnis ⓘ
stehtImVerhältnisZu staatlichem Disziplinarrecht ⓘ
stehtInBezugZu Dienstrecht der Evangelischen Landeskirche in Württemberg ⓘ
Pfarrergesetz der Evangelischen Landeskirche in Württemberg ⓘ
kirchlicher Verfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg ⓘ
unterliegt kirchlicher Gesetzgebungskompetenz ⓘ
verfolgtZiel Gewährleistung rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze ⓘ
Schutz der Glaubwürdigkeit der Kirche ⓘ
Sicherung der Amtsführung nach kirchlichen Maßstäben ⓘ
Wahrung der Integrität kirchlicher Ämter ⓘ
wirdAngewendetVon Leitungsgremien der Evangelischen Landeskirche in Württemberg ⓘ
kirchlichen Disziplinarbehörden ⓘ
wirktSichAusAuf Dienstverhältnis kirchlicher Amtsträger ⓘ

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Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg → legtFest → Grundsätze der kirchlichen Disziplinarordnung ⓘ